Passivrauchbelastung
Alina Büyükdag — Projektmitarbeiterin arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung


26.07.2024
Es ist vielleicht noch bekannt: In der Arztpraxis beim Gespräch mit dem Arzt, bei Feierlichkeiten, im Auto auf Urlaubsreise, im Pausenraum bei der Arbeit …zur Zigarette greifen. Warum tut man das nicht mehr?
Das Nichtraucherschutzgesetz
Seit der Einführung des Bundesnichtraucherschutzgesetz 2007 ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen zu rauchen, zum Schutz vor der Passivrauchbelastung1. Zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch, wurde das Rauchen in Gaststätten, Freizeit- Gesundheits- und Sporteinrichtungen, geschlossenen Räume mit öffentlichen Personenverkehr verboten3.
Wie schädlich ist der Passivrauch wirklich?
Der Passivrauch enthält über 4000 Substanzen, 70 davon nachgewiesen krebserregend, welche selbst durch das kurze Einatmen lange in der Lunge verbleiben und sich negativ auf die Gesundheit auswirken können2. „8,3% der Erwachsenen, die selbst nicht rauchen, sind regelmäßig Passivrauchbelastung ausgesetzt, 4,1% täglich“12.
Bei passivem und aktivem Rauchen werden drei verschiedene Quellen unterschieden. Der Rauch aus 1. Hand meint den direkten Zug an der Zigarette, aus der zweiten Hand beschreibt das Passivrauchen, also das Einatmen von Tabakrauch, der Rauch aus dritter Hand meint abgelegten Tabakrauch in Räumen oder Autos mit „kaltem“ Tabakrauch, welcher ebenfalls eingeatmet und gesundheitsgefährdend sein kann7,8. Der Rauch in Autos oder Räumen gelangt dorthin, wenn der direkte Tabakrauch sich absetzt oder durch die Atmung und die Kleidung ausgestoßen wird und sich ebenfalls ablegt7,8. Insbesondere Kinder und Schwangere sind hierbei gefährdet und sollte man schützen8.
Insgesamt kann Passivrauchen, um nur eine kleine Auswahl zu nennen, Augenbrennen, Reizungen von Ohren und Nasenschleimhaut, Kopfschmerzen, steigendes Risiko für Lungenkrebs und Schlaganfall9 sowie Blasenkrebs10 begünstigen.
Was sieht es mit Cannabis, Shisha und E‑Zigaretten (Vapen) aus?
Das Rauchen von Wasserpfeifen (Shisha) ist nach wie vor erlaubt, Zutritt erhalten, zum Schutz von Jugendlichen, nur Personen über 18 Jahren, die „Shisha-Gaststätte“ muss außerdem von außen als solche kenntlich sein3. Das Shisha Rauchen ist außerdem nicht gesünder als das Zigarettenrauchen! Beide enthalten Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid und sind eine Sucht- und Gefahrenquelle für die Gesundheit – insbesondere für die Lungenfunktion und die Tumorbildung4.
Seit einiger Zeit beherrschen außerdem elektronische Zigaretten mit verschiedenen Aromen (flüssigen Liquids), mit oder ohne Nikotin16, den Markt. Die E‑Zigaretten werden mit sogenannten Liquids gefüllt, dessen gesundheitliches Risiko insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene, durch krebserregende Stoffe, Aromazusätze, Verneblungsmittel und Feinpartikel erklärt wird – trotz des Freiseins von Nikotin bei einigen Sorten5. Ist der Schalter der E‑Zigarette an, wird das Liquid erhitzt, den man schließlich einatmet16. Ein Unterschied ist, dass E‑Zigaretten Dampf abgeben und kein Rauch, dennoch enthält dieser Dampf unzählige Chemikalien, die in sich in der Luft befinden und ebenfalls eine Gesundheitsgefahr darstellen und besonders die Lunge reizen6. „Fazit – gesünder, nicht gesund“, es ist also eine gesündere Alternative zum Zigarette rauchen, dennoch mit gesundheitlichem Risiko verbunden16.
Einweg-E-Shishas sind eine Mischung aus E‑Zigarette und Shisha mit verschiedenen Geschmackssorten, enthalten meistens Nikotin und haben eine Haltbarkeit von rund einem Tag17. Was sehr praktisch klingt, ist nicht immer gut: E‑Shishas gehören, aufgrund des Lithium-Akkus, in dem Elektromüll, landen aber häufig im Restmüll17. Außerdem kann der Dampf der E‑Shisha das Erbgut verändern, also unter Umständen auch krebserregend sein17.
Auch der Passivrauch von Cannabis verursacht Atemwegsrisiken und kann den THC-Wert im Körper, der die Berauschung verursacht, erhöhen11. Das neue Cannabisgesetz vom März 2024 erlaubt zwar den Anbau von bis zu 3 Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie den Besitz von 25g in der Öffentlichkeit 13, das Fahrrad oder Auto fahren ist unter Cannabis-Einfluss bzw. THC-Erhöhung im Blut (egal ob durch aktives oder passives Rauchen14) mit einhergehender Verkehrsuntüchtigkeit dennoch nach wie vor verboten15.
Neben der Beeinträchtigung von Aufmerksamkeit und Gedächtnis durch Cannabis bestehen Abhängigkeitsrisiken, ähnliche Folgen wie beim Zigarette rauchen, da es ähnliche Schadstoffe beinhaltet, sowie die Beeinträchtigung der Entwicklung des Gehirns18.
3Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz — Berlin.de
6Mayo Clinic Minute: Secondhand electronic cigarette smoke — Mayo Clinic News Network
7Tabak-Rückstände im Hörsaal – trotz Rauchverbot: rauchfrei-info.de
8Rauchfrei im Auto: rauchfrei-info.de
9Warum ist Passivrauchen gefährlich? (rauch-frei.info)
10Blasenkrebs: Symptome, Risikofaktoren und Therapie | dkfz — Krebsinformationsdienst
11Passivrauch bei medizinischem Cannabis: So gefährlich ist es (cao.ag)
13Zwei wichtige Gesundheits-Gesetze passieren Bundesrat | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)
14Passivrauchen von Cannabis — Ist das trotzdem nachweisbar? (bussgeldrechner.org)
15Bekifft mit dem Fahrrad fahren: Strafbar? — Drogen 2024 (bussgeldkatalog.org)
16Zigarette und E‑Zigarette: Wo liegen die Unterschiede? — wissenschaft.de
17Einweg-E-Shishas – einmal dampfen und dann weg damit · Dlf Nova (deutschlandfunknova.de)