Passiv­rauch­be­lastung

Alina Büyükdag — Projekt­mit­ar­bei­terin arbeits­markt­in­te­grative Gesundheitsförderung

blauer Farbstrich

26.07.2024

Es ist vielleicht noch bekannt: In der Arztpraxis beim Gespräch mit dem Arzt, bei Feier­lich­keiten, im Auto auf Urlaubs­reise, im Pausenraum bei der Arbeit …zur Zigarette greifen. Warum tut man das nicht mehr?

Das Nicht­rau­cher­schutz­gesetz

Seit der Einführung des Bundes­nicht­rau­cher­schutz­gesetz 2007 ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt in öffent­lichen Verkehrs­mitteln und Einrich­tungen zu rauchen, zum Schutz vor der Passiv­rauch­be­lastung1. Zum Schutz der Bevöl­kerung vor Passiv­rauch, wurde das Rauchen in Gaststätten, Freizeit- Gesund­heits- und Sport­ein­rich­tungen, geschlos­senen Räume mit öffent­lichen Perso­nen­verkehr verboten3.

Wie schädlich ist der Passiv­rauch wirklich?

Der Passiv­rauch enthält über 4000 Substanzen, 70 davon nachge­wiesen krebs­er­regend, welche selbst durch das kurze Einatmen lange in der Lunge verbleiben und sich negativ auf die Gesundheit auswirken können2. „8,3% der Erwach­senen, die selbst nicht rauchen, sind regel­mäßig Passiv­rauch­be­lastung ausge­setzt, 4,1% täglich“12.

Bei passivem und aktivem Rauchen werden drei verschiedene Quellen unter­schieden. Der Rauch aus 1. Hand meint den direkten Zug an der Zigarette, aus der zweiten Hand beschreibt das Passiv­rauchen, also das Einatmen von Tabak­rauch, der Rauch aus dritter Hand meint abgelegten Tabak­rauch in Räumen oder Autos mit „kaltem“ Tabak­rauch, welcher ebenfalls einge­atmet und gesund­heits­ge­fährdend sein kann7,8. Der Rauch in Autos oder Räumen gelangt dorthin, wenn der direkte Tabak­rauch sich absetzt oder durch die Atmung und die Kleidung ausge­stoßen wird und sich ebenfalls ablegt7,8. Insbe­sondere Kinder und Schwangere sind hierbei gefährdet und sollte man schützen8.

Insgesamt kann Passiv­rauchen, um nur eine kleine Auswahl zu nennen, Augen­brennen, Reizungen von Ohren und Nasen­schleimhaut, Kopfschmerzen, steigendes Risiko für Lungen­krebs und Schlag­anfall9 sowie Blasen­krebs10 begünstigen.

Was sieht es mit Cannabis, Shisha und E‑Zigaretten (Vapen) aus?

Das Rauchen von Wasser­pfeifen (Shisha) ist nach wie vor erlaubt, Zutritt erhalten, zum Schutz von Jugend­lichen, nur Personen über 18 Jahren, die „Shisha-Gaststätte“ muss außerdem von außen als solche kenntlich sein3. Das Shisha Rauchen ist außerdem nicht gesünder als das Zigaret­ten­rauchen! Beide enthalten Nikotin, Teer und Kohlen­monoxid und sind eine Sucht- und Gefah­ren­quelle für die Gesundheit – insbe­sondere für die Lungen­funktion und die Tumor­bildung4.

Seit einiger Zeit beherr­schen außerdem elektro­nische Zigaretten mit verschie­denen Aromen (flüssigen Liquids), mit oder ohne Nikotin16, den Markt. Die E‑Zigaretten werden mit sogenannten Liquids gefüllt, dessen gesund­heit­liches Risiko insbe­sondere für Kinder und Jugend­liche, aber auch für Erwachsene, durch krebs­er­re­gende Stoffe, Aroma­zu­sätze, Verneb­lungs­mittel und Feinpar­tikel erklärt wird – trotz des Freiseins von Nikotin bei einigen Sorten5. Ist der Schalter der E‑Zigarette an, wird das Liquid erhitzt, den man schließlich einatmet16. Ein Unter­schied ist, dass E‑Zigaretten Dampf abgeben und kein Rauch, dennoch enthält dieser Dampf unzählige Chemi­kalien, die in sich in der Luft befinden und ebenfalls eine Gesund­heits­gefahr darstellen und besonders die Lunge reizen6. „Fazit – gesünder, nicht gesund“, es ist also eine gesündere Alter­native zum Zigarette rauchen, dennoch mit gesund­heit­lichem Risiko verbunden16.

Einweg-E-Shishas sind eine Mischung aus E‑Zigarette und Shisha mit verschie­denen Geschmacks­sorten, enthalten meistens Nikotin und haben eine Haltbarkeit von rund einem Tag17. Was sehr praktisch klingt, ist nicht immer gut: E‑Shishas gehören, aufgrund des Lithium-Akkus, in dem Elektromüll, landen aber häufig im Restmüll17. Außerdem kann der Dampf der E‑Shisha das Erbgut verändern, also unter Umständen auch krebs­er­regend sein17.

Auch der Passiv­rauch von Cannabis verur­sacht Atemwegs­ri­siken und kann den THC-Wert im Körper, der die Berau­schung verur­sacht, erhöhen11. Das neue Canna­bis­gesetz vom März 2024 erlaubt zwar den Anbau von bis zu 3 Cannabis-Pflanzen zum Eigen­konsum sowie den Besitz von 25g in der Öffent­lichkeit 13, das Fahrrad oder Auto fahren ist unter Cannabis-Einfluss bzw. THC-Erhöhung im Blut (egal ob durch aktives oder passives Rauchen14) mit einher­ge­hender Verkehrs­un­tüch­tigkeit dennoch nach wie vor verboten15.

Neben der Beein­träch­tigung von Aufmerk­samkeit und Gedächtnis durch Cannabis bestehen Abhän­gig­keits­ri­siken, ähnliche Folgen wie beim Zigarette rauchen, da es ähnliche Schad­stoffe beinhaltet, sowie die Beein­träch­tigung der Entwicklung des Gehirns18.

Kontakt aufnehmen